Sonntags auf oder zu?

Sonntags auf oder zu?

Sonntags auf oder zu? 840 558 Berliner Späti e.V.

Quelle: Berliner Woche, 27.05.2019

Wer am Sonntag einen Spätkauf ansteuert, der findet meist offene Türen vor. Aber eigentlich ist das gesetzwidrig.

Denn auch für die Spätis gilt die Sonntagsruhe, festgelegt im Berliner Ladenöffnungsgesetz. Es hat zuletzt zwei Vorstöße gegeben, das zu ändern. Zuerst im Sommer 2018 aus Neukölln, aktuell aus Friedrichshain-Kreuzberg. Beide wurden zurückgewiesen. Vor allem mit Verweis auf die Gesetzeslage und die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden.

Mitte und auch Neukölln gehen jetzt härter gegen Spätis mit nicht legitimierten Öffnungszeiten vor. Doch das Einschränken dieser als typisch Berlin geltenden Geschäftskultur ruft auch Gegenwehr hervor.

Auch ich bin in dieser Frage gespalten. Einerseits ist es nicht fair, wenn ein Späti-Betreiber mehr Rechte haben soll, als ein anderer Einzelhändler. Andererseits ist der Spätkauf nicht unbedingt eine Konkurrenz, sondern eher eine Ergänzung. Und für viele auch ein Treffpunkt. Arbeitnehmerrechte werden ebenfalls in den seltensten Fällen tangiert. Denn die meisten Läden sind inhabergeführt. Es findet eher eine Selbstausbeutung der Besitzer und ihrer Angehörigen statt.

Und ja, der Späti ist ein Markenzeichen. Und das sieben Tage die Woche.

Irgendwie geklärt werden sollte das Thema aber. Vielleicht dadurch, dass ein Spätkauf rechtlich einer Tankstelle gleichgestellt wird. Möglicherweise geht das nur, indem dort auch Fahrzeugzubehör verkauft wird. Oder, indem ein Späti, der sonntags öffnen möchte, eine Gebühr zu zahlen hat – ähnlich dem Außenausschank bei Gaststätten. Sie muss ja nicht riesig sein.